Epigeos AG | Dorfstrasse 63 | CH-8302 Kloten
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Basis für alle unsere Auswahlen, Offerten, Auftragsbestätigungen und Verträge. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind nicht anwendbar, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Preise
Die Preisangaben in den Auswahlscheinen und Offerten von Epigeos AG bzw. wirparkett.ch sind freibleibend. Alle Preisänderungen werden sofort und ohne besondere Anzeige angepasst.
Mehrwertsteuer
Die Mwst ist in den Preisen nicht inbegriffen.
Zahlungen
Die Rechnungen der Epigeos AG bzw. wir-parkett.ch sind per Vorauskasse zu zahlen.
Der Kunde ist verpflichtet den Kaufpreis nach Vertragsabschluss unverzüglich per Überweisung auf unser Konto zu bezahlen.
Die Kontodaten erhalten Sie per Mail nach Vertragsabschluss.
Lieferfristen
Die angegebenen Lieferfristen sind lediglich Richtwerte, d.h. sie begründen keine verbindliche Verpflichtung von der Epigeos AG bzw. wir-parkett.ch
Lieferbedingungen
Die Preise verstehen sich ab unserem Lager und werden nach individueller Vereinbarung oder wie folgt separat in Rechnung gestellt:
- CHF 90.- pro Palette, im maximum CHF 450.- pro Lieferung
- Überregionale Lieferungen auf Anfrage
Diese Ansätze gelten für Lieferungen zum Magazin oder zur Baustelle im Talboden, gute Zufahrt für grosse Camions vorausgesetzt. Für Berggebiete wird ein Zuschlag erhoben. Epigeos AG lehnt Ansprüche auf Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung, insbesondere infolge Warenmangels ab.
Retourenwaren
Die Rücknahme von Materialien erfolgt nur nach vorgängiger Einwilligung der Epigeos AG bzw. von wir-parkett.ch
mit einem Abzug von 20 % des Verkaufspreises. Rechtsanspruch auf Rücknahme besteht nicht. Es können nur unangebrochene Originalpakete in sauberem einwandfreien Zustand gutgeschrieben werden.
Nuancen-Unterschiede
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass Nuancen-Unterschiede zwischen den Mustern der Ausstellung und den Lieferungen auftreten können.
Bedingt durch den natürlichen Ursprung des Materials kann keine Gewähr für Nuancen-Gleichheit gegeben werden. Es ist unumgänglich, dem Auftraggeber, Bauherr, Architekt, Bauführer, die angelieferten Materialien vor Beginn der Verlegearbeit zur Prüfung vorzuzeigen, damit keine Missverständnisse bezüglich Musterkonformität sowie Verlegeart, Fugenanordnung, Farbe usw. auftreten können.
Verlegearbeiten
Abgemachte Verlegetermine mit der Bauleitung oder deren Vertretung sind verbindlich. Kann mit den Arbeiten nicht wie vereinbart angefangen werden, wird die entsprechende Wartezeit und die Reisespesen in Rechnung gestellt.
Warenkontrolle und Mängelrüge
Alle Materialien sind unverzüglich, spätestens innert 7 Tagen nach Ablieferung der Ware, auf Vollständigkeit, Farbnuancen, und Sortierung zu kontrollieren und nötigenfalls zu rügen. Erst beim Verlegen erkennbare Mängel sind unmittelbar nach Beginn der Verlegearbeit zu rügen, d.h. spätestens nach dem Verlegen von 1 bis 2 m2. Diese Bestimmung gilt auch dann, wenn der Käufer die Ware nicht persönlich entgegennimmt. Mängelrügen müssen schriftlich spätestens innert 10 Tagen erfolgen.
Gewährleistung
Der Gewährleistungsanspruch des Käufers ist verwirkt, wenn die waren nicht ordnungsgemäss kontrolliert werden und die Mängelrügen nicht fristgerecht erfolgen. Die Epigeos AG bzw. wir-parkett.ch leistet keinerlei Gewährleistungspflicht, wenn ein Schaden auf eine Verlegung zurückzuführen ist, welche nicht den einschlägigen SIA-Normen oder anerkannten Regeln der Baukunst entspricht oder sonst wie fehlerhaft ist. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers sind beschränkt auf den unentgeltlichen Ersatz des mangelhaften Materials. andere und weitergehende Ansprüche aus Gewährleistungen sind ausgeschlossen.
Dienstleistungsaufwand
Bei Bemusterungen werden Dienstleistungsaufwände sowie Material- und Lieferkosten die das übliche Ausmass überschreiten, der verursachenden Partei in Rechnung gestellt. Bei Erhalt des Auftrags werden diese Kosten erlassen, sofern keine anderen Bestimmungen/Abmachungen getroffen wurden.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus einem Vertrag mit der Epigeos AG ist Zürich/Kloten. Anwendbar ist schweizerisches Recht.
Epigeos AG, Kloten 19.02.2021